Rechtsprechung
VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Verbots des "Arabisch-Islamischen Kongresses in Europa"; Besondere Vorgaben für die Anwendung von Strafgesetzen auf Meinungskundgaben für Äußerungen von Angehörigen anderer Länder, Kulturen und Religionen; Auslegung der Bedeutung der Aussage aus der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Verbot des "Arabisch-Islamischen-Kongresses in Europa" im Oktober 2004 in Berlin war rechtswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.10.2004 - 2 BJs 53/04
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Mit Beschluss vom 21. September 2004 (2 BGs 126/2004, 2 BJs 53/04-4) wies der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof den Antrag des Generalbundesanwalts zurück, die Wohnungen und Kraftfahrzeuge der Veranstalter, darunter des Klägers, zu durchsuchen.Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 2 Bjs 53/04-4 - (NStZ-RR 2005, 73) wies der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters zurück.
- BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
"Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche …
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Entsprechendes gilt für die vom Beklagten befürchtete öffentliche Aufforderung zu Straftaten ( § 111 StGB ; vgl. BGHSt 32, 310 [BGH 14.03.1984 - 3 StR 36/84] - "Tod dem Klerus"). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Es gilt die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; st.Rspr.).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Dabei müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (BVerfG, a.a.O. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. BVerfGE 82, 43, 52 f. und 93, 266, 295 f.). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Dabei müssen ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände einer Äußerung beachtet werden (BVerfG, a.a.O. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. BVerfGE 82, 43, 52 f. und 93, 266, 295 f.). - BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Die Öffentlichkeit bestimmt sich also danach, ob die Versammlung einen abgeschlossenen oder einen individuellen nicht abgegrenzten Personenkreis umfasst (BVerwG, NVwZ 1999, 991;… Dietel/Ginzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl. 2005, § 1 Rdn. 200). - BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder (straf)rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst wird (vgl. Beschluss vom 7. April 2001 -1 BvQ 17/01 und 18/01 - NJW 2001, 2072). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (BVerfG, Beschluss vom 5. September 2003 -1 BvQ 32/03 - NVwZ 2004, 90). - BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68
"Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in …
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 282 - zum gewaltsamen Widerstand der Südtiroler) setzt der Tatbestand der denöffentlichen Frieden störenden öffentlichen Billigung von Straftaten ( § 140 Nr. 2 StGB ) voraus, dass die zustimmende Kundgebung aus sich heraus verständlich ist, ohne dass es des Rückschlusses aus außerhalb der Erklärung liegenden Umständen bedarf. - BGH, 28.10.2004 - StB 5/04
Erfordernis der eigenständigen Prüfung des Tatverdachts durch den …
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 2 Bjs 53/04-4 - (NStZ-RR 2005, 73) wies der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters zurück.